Nicht-formale Abschlüsse

Die IGKG Schweiz unterstützt die Integrationsvorlehre (INVOL) in der kaufmännischen Grundbildung und den individuellen Kompetenznachweis (IKN). Beide orientieren sich am Qualifikationsprofil auf Stufe EBA. Sie setzen damit Standards für die Ausbildungsangebote ausserhalb der formalen Berufsbildung, schaffen Transparenz für alle Beteiligten und verbessern die Chancen der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

Integrationsvorlehre INVOL «Kaufmännische Grundbildung»

Während der einjährigen Integrationsvorlehre erarbeiten sich die Teilnehmenden spezifische praxisbezogene Kenntnisse sowie schulische Grundlagen im Berufsfeld der kaufmännischen Grundbildung. Ein erfolgreicher Abschluss der Integrationsvorlehre ermöglicht den Übertritt in die zweijährige kaufmännische Grundbildung EBA.

Die Anmeldung an die zuständigen kantonalen Behörden erfolgt durch die fallführende Stelle, die Klassenlehrperson der Berufsvorbereitenden Schuljahre oder durch Kandidatinnen und Kandidaten selbst.


Individueller Kompetenznachweis (IKN) «Büroarbeiten»

Der IKN Büroarbeiten attestiert Personen ohne Abschluss einer beruflichen Grundbindung jene Handlungskompetenzen, welche sie in ihrer Ausbildung erworben haben. Folgende zwei Fälle sind möglich:

  • Personen, welche eine Ausbildung zur Praktiker/in PrA Büroarbeiten absolvieren.
  • Lernende, welche eine Ausbildung Büroassistent/in EBA beginnen, diese aber nicht erfolgreich abschliessen können.

Für Auskünfte und weiterführende Informationen:

  • Branchenverband der Dienstleister für Menschen mit Behinderung INSOS, Ausbildung Praktiker/in PrA Büroarbeiten (insos.ch)
  • Kantonale Kurskommission (Kontakt)
Die Integrationsvorlehre und der individuellen Kompetenznachweis setzen Standards für die Ausbildungsangebote ausserhalb der formalen Berufsbildung, schaffen Transparenz für alle Beteiligten und verbessern die Chancen der Integration in den ersten Arbeitsmarkt.

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