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Qualifikationsverfahren

Am Ende der Ausbildung werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Lernenden geprüft. Dies geschieht im Qualifikationsverfahren (QV). Der Begriff bezeichnet in der Berufsbildung alle Verfahren zur Feststellung, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen verfügt.

Schulische und betriebliche Qualifikationsverfahren werden kantonal organisiert und durchgeführt und sind je nach Bildungsverordnung anders ausgestaltet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den Grundlagendokumenten sowie im Leitfaden zur Ausbildung Kauffrau/Kaufmann EBA (ab Lehrbeginn 2023) bzw. in der Lern- und Leistungsdokumentation für Büroassistent:innen EBA (bis Lehrbeginn 2022).

Leitfaden zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau EBA

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und verbindlichen Grundlagen zur beruflichen Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EBA.

Grundlagendokumente

In den Grundlagendokumente finden Sie alle relevanten Dokumente zur Ausbildung von Kaufleuten EBA sowie detaillierte Informationen zum Qualifikationsverfahren.

Ausbildungsangebot für angehende Prüfungsexpert:innen

Sie sind neu als Prüfungsexpert:in tätig? Unser Basiskurs bereitet Sie darauf vor.

Der Begriff Qualifikationsverfahren bezeichnet in der Berufsbildung alle Verfahren zur Feststellung, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen verfügt.

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