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Qualifikationsverfahren

Am Ende der Ausbildung werden die Kompetenzen und Fähigkeiten der Lernenden geprüft. Dies geschieht im Qualifikationsverfahren (QV). Der Begriff bezeichnet in der Berufsbildung alle Verfahren zur Feststellung, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen verfügt.

Schulische und betriebliche Qualifikationsverfahren werden kantonal organisiert und durchgeführt und sind je nach Bildungsverordnung anders ausgestaltet. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in den Grundlagendokumenten sowie im Leitfaden zur Ausbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ DA.

Leitfaden zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau EFZ DA

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und verbindlichen Grundlagen zur beruflichen Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ DA.

Ihr kantonaler Ansprechpartner

Bei Fragen und Anliegen rund um die Ausbildung steht Ihnen die kantonale Kurskommission gerne zur Seite.

Ausbildungsangebot für angehende Prüfungsexpert:innen

Sie sind neu als Prüfungsexpert:in tätig? Unser Basiskurs bereitet Sie darauf vor.

Der Begriff Qualifikationsverfahren bezeichnet in der Berufsbildung alle Verfahren zur Feststellung, ob eine Person über die in der jeweiligen Bildungsverordnung definierten Handlungskompetenzen verfügt.

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