Weitere Wege zum EFZ

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann Dienstleistung und Administration (DA) kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden. Für alle Qualifikationsverfahren gelten die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan definierten Handlungskompetenzen.

Weitere Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene finden Sie auf berufsberatung.ch. Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei der Berufs- und Laufbahnberatungsstelle Ihres Wohnkantons (Anlaufstelle).

Qualifikationsverfahren für Erwachsene

Erwachsene ohne berufliche Grundbildung können direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Sie müssen fünf Jahre Berufspraxis nachweisen. Für die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons zuständig.

Adressen Berufsbildung und Berufsberatung

Der Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation für Erwachsene nach Art. 32 BBV kann beim hep Verlag AG bestellt werden.

Das Ausbildungs- und Leistungsprofil orientiert sich konsequent an den Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen und bildet die Grundlage für die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich «Berufspraxis – mündlich».

Verkürzte Grundbildung

Die verkürzte berufliche Grundbildung richtet sich an Erwachsene, die bereits über einen ersten Ausbildungsabschluss verfügen. Für eine verkürzte Grundbildung muss ein Lehrvertrag abgeschlossen werden. Bei der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration entfallen die beiden ALS und dem ÜK-KN des 1. Lehrjahrs. Die verkürzte Ausbildung beginnt im 2. Lehrjahr in der Regel mit einem Spezial-ÜK. Interessierte Personen wenden sich an die zuständige Kurskommission der IGKG Schweiz.

Kurskommissionen IGKG Schweiz

Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene können ihre Berufserfahrungen durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre umfassende Berufserfahrung. Für die Aufnahme in das Validierungsverfahren sind die jeweiligen Verfahrenskantone zuständig.

Grundlagendokumente

Umsetzungsinstrumente ab 1.1.2017