Weitere Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene finden Sie auf berufsberatung.ch. Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei der Berufs- und Laufbahnberatungsstelle Ihres Wohnkantons (Anlaufstelle).
Qualifikationsverfahren für Erwachsene
Erwachsene ohne berufliche Grundbildung können direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Sie müssen fünf Jahre Berufspraxis nachweisen. Für die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons zuständig: Adressen Berufsbildung und Berufsberatung
Der Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation für Erwachsene nach Art. 32 BBV kann beim hep Verlag AG bestellt werden.
Das Ausbildungs- und Leistungsprofil orientiert sich konsequent an den Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen und bildet die Grundlage für die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich «Berufspraxis – mündlich».
Validierung von Bildungsleistungen
Erwachsene können ihre Berufserfahrungen durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre umfassende Berufserfahrung. Für die Aufnahme in das Validierungsverfahren sind die jeweiligen Verfahrenskantone zuständig.
Grundlagendokumente
Qualifikationsprofil (SKKAB)
Bestehensregeln (SKKAB)
Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen (SKKAB)
Ausführungsbestimmungen (SKKAB)