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Weitere Wege zum EFZ

Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann Dienstleistung und Administration (DA) kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden. Für alle Qualifikationsverfahren gelten die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan definierten Handlungskompetenzen.

Weitere Informationen zum Berufsabschluss für Erwachsene finden Sie auf berufsberatung.ch. Detaillierte Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei der Berufs- und Laufbahnberatungsstelle Ihres Wohnkantons (Anlaufstelle).

Qualifikationsverfahren für Erwachsene

Erwachsene ohne berufliche Grundbildung können direkt zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Sie müssen fünf Jahre Berufspraxis nachweisen. Für die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung ist das Berufsbildungsamt des Wohnkantons zuständig: Adressen Berufsbildung und Berufsberatung

Der Auszug aus der Lern- und Leistungsdokumentation für Erwachsene nach Art. 32 BBV kann beim hep Verlag AG bestellt werden.

Das Ausbildungs- und Leistungsprofil orientiert sich konsequent an den Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenzen und bildet die Grundlage für die Abschlussprüfung im Qualifikationsbereich «Berufspraxis – mündlich».

Validierung von Bildungsleistungen

Erwachsene können ihre Berufserfahrungen durch die Validierung von Bildungsleistungen anerkennen lassen. Voraussetzung sind mindestens fünf Jahre umfassende Berufserfahrung. Für die Aufnahme in das Validierungsverfahren sind die jeweiligen Verfahrenskantone zuständig.

Grundlagendokumente

Qualifikationsprofil (SKKAB)
Bestehensregeln (SKKAB)
Übersicht der beruflichen Handlungskompetenzen (SKKAB)
Ausführungsbestimmungen (SKKAB)

Umsetzungsinstrumente ab 1.1.2017




Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis als Kauffrau/Kaufmann Dienstleistung und Administration (DA) kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden — finden Sie Ihren.

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